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Die Medien werden grundsätzlich nur für nichtgewerbliche Zwecke zur Verfügung gestellt (Urheberrechte). |
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- Der Medienverleih ist allen Personen zugänglich. Die Ausleihe erfolgt kostenlos.
- Für das Entleihen von Medien und Vorführgeräten ist ein Benutzerausweis notwendig.
Zu Beginn eines jeden Jahres sowie bei Neuanmeldung zahlt jeder Nutzer ein Nutzungsentgelt von 10,- €.
(Rentner, Studenten, Auszubildende und Schüler nur 5,-€ bei Vorlage eines Ausweises)
Die Ausleihkosten für Vorführgeräte sind unter Geräteangebot aufgelistet.
- Der Ausweis ist zu jeder Entleihung mitzubringen. Bei der Anmeldung ist der Personalausweis vorzulegen.
Der Benutzer bestätigt durch Unterschrift, dass er die Verleihbedingungen anerkennt. Bei Kindern unter
14 Jahren ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Änderungen von Name und Anschrift sind den Mitarbeitern des Medienverleihs mitzuteilen.
- Der Verlust des Benutzerausweises ist unverzüglich mitzuteilen.
Für Schäden, die durch Missbrauch des Ausweises entstehen, ist der eingetragene Benutzer haftbar.
- Die Leihfrist beträgt für alle Medien zwei Wochen.
- Bei Überschreitung der Leihfrist wird pro Medium und Tag eine Verzugsgebühr von 0,20 Euro erhoben,
zuzüglich Portokosten.
- Medien und Geräte können vorbestellt werden.
- Die Weitergabe der entliehenen Medien und Vorführgeräten an Dritte ist unzulässig.
- Entliehene Medien und Vorführgeräte sind sorgfältig zu behandeln, um Schäden zu vermeiden.
- Bei Verlust oder Beschädigung trägt der Entleiher die Wiederbeschaffungskosten.
- Die Wiedergabe der audiovisuellen Medien darf nur auf technisch einwandfreien, regelmäßig gewarteten
Geräten erfolgen. Die Kassetten sind stets in der Hülle aufzubewahren und vor Wärme und Magnetfeldern
(Elektrogeräte) zu schützen.
- Vor der Rückgabe sind die Videokassetten bis zum Filmanfang zurück zu spulen, und die Vollständigkeit des
Begleitmaterials ist zu überprüfen. Für nicht zurückgespulte Kassetten wird eine Bearbeitungsgebühr von
0,50 Euro erhoben.
- Dem Benutzer wird empfohlen, darauf zu achten, dass kein Dia (besonders das letzte) im Vorführgerät bleibt.
- Festgestellte Schäden an Medien und Vorführgeräten sind unverzüglich den Mitarbeitern des Medienverleihs
zu melden.
- Ein Überspielen der Video / Tonkassetten sowie CDs und DVDs ist untersagt,
ebenso das Kopieren von Printmedien, wenn sie nicht als Kopiervorlagen gekennzeichnet sind.
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Dresden, den 04.09.2006 gezeichnet Dr. Konrad Zdarsa Generalvikar |
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